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Fastenzeit im Kloster – damals und heute

Mit dem Aschermittwoch beginnt die vorösterliche Bußzeit. Und es waren ausgerechnet Ordensleute, die durch Tricks die früher strengen Fastenvorschriften umgingen.

Früher war alles besser? Auf die traditionelle Fastenordnung trifft das nicht unbedingt zu, hatte sie doch einst mehr Verbote als heute. Im 17. Jahrhundert wurden Verstöße gegen die erstmals von Papst Gregor I. im Jahr 590 erlassene Ordnung von Kaiser Maximilian I. Josef sogar mit dem Gefängnis geahndet. Grund genug, sich einen Ausweg gegen das Verbot von warmblütigen Tieren, Butter, Milch, Eiern und Käse zu suchen, dachten sich die Ordensleute.

Fisch war beispielsweise erlaubt. So erzählt man, dass in den Klöstern Schweine ertränkt worden seien, um so als Fisch zu gelten. Von einem Abt wird erzählt, dass er beim Anblick eines fertigen Spanferkels gesagt haben soll: "Baptisto te carpem (Ich taufe dich Karpfen)." Und auch die Maultaschen gehen auf das Fleischverbot zurück. Umgangssprachlich "Hergottsbscheißerle" genannt diente der Nudelteig dazu, das Fleisch vor Gott zu verstecken. Die Erfinder: Zisterziensermönche aus dem Kloster Maulbronn.

Doch es ging auch um Flüssiges, konkret natürlich um Bier. Das brauten die Mönche damals vor allem zu Stärkung bei der Arbeit. In den Fastenregeln tauchte es nicht auf, aber sicherheitshalber sollen sie beim Papst nachgefragt haben. Sie schickten ihm eine Probe nach Rom – die auf langen dem Weg natürlich verdarb. Der Papst schloss, das dieses scheußliche Getränk den Fastencharakter unterstrich. "Liquida non frangunt ieunum – Flüssiges bricht das Fasten nicht" galt also ab da auch für Bier. Die heute stattfindenden Starkbieranstiche gehen auf die Paulaner-Mönche zurück, die 1651 die erste besondere Biersorte brauten.

Heute gelten die Regeln von damals nicht mehr in aller Strenge. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind nur noch zwei Fast- und Abstinenztage vorgeschrieben, der Aschermittwoch und Karfreitag. Nur eine volle Mahlzeit ohne Fleisch sollen Katholiken an diesem Tag zu sich nehmen. Ausgenommen sind  Kranke, Schwangere, Ammen, Kleinkinder und alte Menschen sowie Reisende, Menschen, die in Armut leben und verschiedene Berufsgruppen, wie Schwerstarbeiter, Wirte oder Busfahrer.

Auch in Klöstern gelten keine strengeren Fastenregeln, jedoch nehmen die 40 Tage vor Ostern einen besonderen Stellenwert zur geistlichen Vorbereitung auf das Hochfest ein. Die Liturgie der Fastensonntageist durch den Eingangsgesang, den Introitus, geprägt, der auf Ostern hindeutet. Um den Bußcharakter herauszustellen wird die liturgische Farbe violett getragen. Eine Ausnahme bildet der 4. Fastensonntag, der Laetare-Sonntag. Er markiert die "Halbzeit" und deutet mit der liturgischen Farbe rosa als aufgehelltes violett und schwaches rot die Vorfreude an. Der Introitusvers und seine Bedeutung werden an den Fastensonntagen auf dieser Website sowie auf Facebook und Instagram erklärt. Die drei heiligen Tage von Gründonnerstag bis Karsamstag sind in der Abtei Münsterschwarzach durch die Trauermetten frühmorgens geprägt.