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Nachrichten

5. Fastensonntag – Judica

Zur Fastenzeit erklärt die Abtei Münsterschwarzach die Bedeutung der Fastensonntag. Heute geht es um den 5. Fastensonntag.

Der Sonntag vor dem Palmsonntag ist der 5. Fastensonntag. Er wird auch "Passionssonntag" genannt. In vielen Kirchen werden an diesem Tag die Kreuze verhüllt, die erst an Karfreitag wieder zu sehen sind. Das Gewohnte wird so den Augen entzogen. Erst am Karfreitag soll der Blick neu auf das Kreuz, auf das Leid und den Tod gelenkt werden.

Das Evangelium für diesen Sonntag handelt von der Auferweckung des Lazarus. Sie deutet voraus, was an Ostern passieren wird. Der Tod wird nicht das endgültige Ende sein. Im Introitus an diesem Sonntag wird Gott um Beistand und Rettung angerufen.

Iudica me Deus,
et discerne causam meam de gente nun sancta:
ab homine iniqou et doloso eripe me:
quia tu es Deus meus; et fortitudo,mea.

Schaff Recht für mich, Gott,
 und entscheide meine Sache gegen das Volk, das nicht heilige.
Vor dem Menschen, dem ungerechten und tückischen, errette mich.
Denn du bist mein Gott und meine Stärke.

Der achte und neunte Vers der Benediktsregel im Fastenkapitel geht auf die Aufgabe und Verantwortung des Abtes für die Fastenzeit ein. Er hat in die Fastenvorsätze einzuwilligen. Als Vertreter Christi im Kloster ist er der "geistliche Vater" und weiß, was er den Mönchen zutrauen kann, was sie erfüllen können. Er hat auch die Aufgabe, die Brüder "vor sich selbst zu schützen". Dabei geht es vor allem um eines der Hauptlaster, vor denen bereits Cassian warnt: Die Eitelkeit und der Glauben, perfekt zu sein. Hier verweist Benedikt auf eine "Belohnung", mit der er den Lohn im Himmelreich meint.

"Was aber der einzelne als Opfer bringen will, unterbreite er seinem Abt. Es geschehe mit seinen Gebet und seiner Einwilligung;" (RB 49,8)

 

"Denn was ohne Erlaubnis des geistlichen Vaters geschieht, wird dereinst als Anmaßung und eitle Ehrsucht gelten und nicht belohnt werden." (RB 49,9)