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Klosterleben

Geschrieben am von Julia Martin

RB 44,5

Benediktsregel 44. Kapitel  5. Dann werde er auf Geheiß des Abtes wieder in den Chor aufgenommen, und zwar an dem Platz, den der Abt bestimmt. Diese Wiederaufnahme endet in der Wiederaufnahme in der…
Geschrieben am von Julia Martin

RB 44,4

Benediktsregel 44. Kapitel  4. Sobald der Abt ihn rufen lässt und er hereinkommt, werfe er sich dem Abt und dann allen zu Füßen, damit sie für ihn beten. Auch für die Wiederaufnahme hat Benedikt klare Vorgaben. Erst…
Geschrieben am von Julia Martin

RB 44,3

Benediktsregel 44. Kapitel  3. Das tue er solange, bis der Abt entscheidet, dass es genügt. Wieder kommt dem Abt die Aufgabe und Verantwortung zu, zu entscheiden, wann es genug ist. Erst dann darf sich der…
Geschrieben am von Julia Martin

RB 44,2

Benediktsregel 44. Kapitel  2. soll er dort zu Füßen aller liegen, die aus dem Oratorium kommen. Still soll der Büßende zeigen, wie er bereut. Und zwar vor allen.
Geschrieben am von Julia Martin

RB 44,1

Benediktsregel 44. Kapitel  1. Wer für ein schweres Vergehen vom Oratorium und vom Tisch ausgeschlossen ist, werfe sich am Ende der gottesdienstlichen Feier vor der Tür des Oratoriums zu Boden. Ohne etwas zu sagen, mit…
Geschrieben am von Julia Martin

RB 43,19

Benediktsregel 43. Kapitel  19. Weigert sich einer anzunehmen, was der Obere ihm angeboten hat, dann soll er überhaupt nichts erhalten, wenn er zu einer anderen Zeit verlangt, was er vorher ausgeschlagen hat, oder wenn…
Geschrieben am von Julia Martin

RB 43,18

Benediktsregel 43. Kapitel  18. Keiner darf sich herausnehmen, vor oder nach der festgesetzten Zeit eigenmächtig etwas zu essen oder zu trinken. Diese strenge Haltung zum Essen außerhalb der festen Mahlzeiten…
Geschrieben am von Julia Martin

RB 43,17

Benediktsregel 43. Kapitel  17. Ebenso werde auch der bestraft, der beim Vers nach dem Essen nicht da ist. Benedikt erweitert den Kreis derer, für die die Strafen gelten. Immer wieder wichtig zu betonen: Benedikt…
Geschrieben am von Julia Martin

RB 43,16

Benediktsregel 43. Kapitel  16. Getrennt von der Gemeinschaft alles Brüder, esse er allein. Auch sein Anteil an Wein werde ihm genommen, bis er Buße tut und sich bessert. Allein muss der Nachlässige essen. Auffällig…

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