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Die Benediktsregel

RB 2,27

Benediktsregel
2. Kapitel
26. Rechtschaffene und Einsichtige weise er einmal und ein zweites Mal mit mahnenden Worten zurecht.

Wieder kommt Benedikt auf die discretio, die maßvolle Unterscheidung, zu sprechen. Niemand ist vor
Verfehlungen geschützt, auch die, die sonst "rechtschaffen" sind. Mit ihnen soll der Abt nicht in gleicher
Härte verfahren.