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Die Benediktsregel

RB 2,9

Benediktsregel
2. Kapitel
9. wird er im Gericht des Herrn freigesprochen. Er darf mit dem Propheten zum Herrn sagen: »Deine Gerechtigkeit habe ich nicht in meinem Herzen verborgen, ich habe von deiner Treue und Hilfe gesprochen, sie aber haben mich verhöhnt und verachtet.«

Mit Worten aus Psalm 40 und aus dem Buch Jesaja wird der Abt dann "freigesprochen".
Denn auch die Gemeinschaft ist gefordert, die Fürsorge des Abtes darf nicht einseitig sein, es soll nicht nur "genommen" werden.
Die letzte Verantwortung für das Seelenheil hat der einzelne Mönch.