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Die Benediktsregel

RB 6,8

Benediktsregel
6. Kapitel
8. Albernheiten aber, müßiges und zum Gelächter reizendes Geschwätz verbannen und verbieten wir für immer und Überall. Wir gestatten nicht, dass der Jünger zu solchem Gerede den Mund öffne.

Lachen verboten? Das wäre ein Missverständnis. Negatives, albernes und nutzloses Geschwätz allerdings schon.
Folge: Gefahr zur sündhaftem Reden, Lästereien, sich über andere lustig machen.
Daher verurteilt Benedikt diese Art zu reden auf das Schärfste und findet deutliche Worte.