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Die Benediktsregel

RB 46,5

Benediktsregel
46. Kapitel 
5. Handelt es sich aber um eine in der Seele verborgene Sünde, eröffne er sie nur dem Abt oder einem der geistlichen Väter,


Hier gliedert sich das Kapitel auf - Benedikt spricht hier vom Innersten des Mönchs, das er nur bestimmten Personen anvertraut.
Das "eröffne" (lat "patefaciat") grenzt er deutlich vom öffentlichen Bekenntnis ab.
Dieses freiwillige Offenlegen erwähnt Benedikt hier aus einem bestimmten Grund, den er im nächsten Vers ausführt.