Skip to main content

Die Benediktsregel

RB 47,1

Benediktsregel
47. Kapitel 
1. Die Zeit zum Gottesdienst am Tage und in der Nacht anzukündigen sei Sorge des Abtes. Er gebe selbst das Zeichen oder übertrage die Sorge dafür einem gewissenhaften Bruder, damit alles zur rechten Zeit geschieht.


Das Kapitel 47 spezifiziert den Gottesdienst noch einmal.
Mit Zeichen meint Benedikt unbedingt ein akustisches, hörbares Signal, das der Abt wegen der Bedeutung des Gottesdienstes persönlich gibt – oder aber einem "gewissenhaften" Bruder überträgt.
Es ist wichtig zu betonen, dass "alles zur rechten Zeit geschieht".
Allein in diesem Vers kommt die Wichtigkeit des Stundengebets zum Ausdruck.