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Die Benediktsregel

RB 48,11

Benediktsregel
48. Kapitel 
11. Zur zweiten Stunde werde die Terz gehalten. Bis zur neunten Stunde verrichten alle die Arbeit, die ihnen aufgetragen ist.


Nach dem Gebet folgt die Arbeit - ora et labora.
Das Grundprinzip der Tagesordnung aufgeteilt in Gebet und Arbeit wird hier noch einmal deutlich.