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Die Benediktsregel

RB 54,3

Benediktsregel
54. Kapitel 
3. Hat der Abt die Annahme erlaubt, kann er immer noch verfügen, wem es zu geben ist.


Der Abt hat die Gemeinschaft im Blick, daher kann er das Gegebene auch "umverteilen".
Ungleichheit und Ungerechtigkeit je nach Herkunft soll im Kloster keine Rolle spielen.
So könnte der Friede gestört werden. Auch soll der Mönch das Teilen im Fokus haben.