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Die Benediktsregel

RB 58,3

Benediktsregel
58. Kapitel  
3. Wenn er also kommt und beharrlich klopft, und es nach vier oder fünf Tagen klar ist, dass er die ihm zugefügte harte Behandlung sowie die Schwierigkeiten beim Eintritt geduldig erträgt, aber trotzdem auf seiner Bitte besteht,



Benedikt konkretisiert die Prüfung - diese soll aber keine Schikane ("harte Behandlung") sein.
Vielmehr soll die Wahrhaftigkeit des Motivs erschlossen werden, es wird eine Zeitangabe von vier bis fünf Tagen agegeben.