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Die Benediktsregel

RB 61,5

Benediktsregel
61. Kapitel 
5. Will er sich aber zur Beständigkeit verpflichten, weise man einen solchen Wunsch nicht zurück; man konnte ja seine Lebensführung kennenlernen, solange er Gast war.


Es ist möglich, dass sich ein solcher Wandermönch dem Mönchkonvent anschließen und im Kloster bleiben möchte.
Nach einer Kennenlernphase erlaubt Benedikt auch dessen Aufnahme.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Verpflichtung zur Beständigkeit, die Voraussetzung für die Aufnahme ist.