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Die Benediktsregel

RB 63,19

Benediktsregel
63. Kapitel  
19. Draußen und überall sollen sie beaufsichtigt und zur Ordnung angehalten werden, bis sie das verständige Alter erreichen.


Der Beaufsichtigung der Jüngeren widmet Benedikt noch einmal einen Vers, der gleichzeitig den Abschluss des Kapitels markiert.
Zwischen den Zeilen liest sich heraus, dass Milde im Umgang mit Jüngeren vorausgesetzt wird "bis sie das verständige Alter erreichen".