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Die Benediktsregel

RB 64,5

Benediktsregel
64. Kapitel  
5. so sollen diese verhindern, dass sich die Absprache der verkommenen Mönche durchsetzt; vielmehr sollen sie für das Haus Gottes einen würdigen Verwalter bestellen.


Nicht nur Kontrolle, sondern auch Handeln ist von Bischof und Nachbar-Äbten gefragt.
Sie konnten und durften eingreifen, damit dem Kloster ein würdiger Abt vorsteht.