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Die Benediktsregel

RB 70,2

Benediktsregel
70. Kapitel  
2. Darum bestimmen wir: Keiner darf einen seiner Brüder ausschließen oder schlagen, es sei denn, der Abt habe ihm dazu die Vollmacht erteilt.


Im Kloster soll vor allem der Willkür vorgebeugt werden.
Oberste und einzig bestimmende Instanz ist der Abt.
Damals (natürlich heute nicht mehr) war auch körperliche Bestrafung üblich.
Als andere Bestrafung wird der Ausschluss genannt, doch das darf eben nicht durch die Mitbrüder geschehen.