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Die Benediktsregel

RB 41,2

Benediktsregel
41. Kapitel
2. Doch von Pfingsten an sollen die Mönche während des ganzen Sommers am Mittwoch und Freitag bis zur neunten Stunde fasten, wenn sie keine Feldarbeit haben und die Sommerhitze nicht zu sehr drückt.


Mittwoch und Freitag sind alte kirchliche Fasttage, die Benedikt nach Pfingsten berücksichtigt.
Doch auch hier gibt es Ausnahmen, die der Mönchsvater anführt.