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Die Benediktsregel

RB 50,2

Benediktsregel
50. Kapitel 
2. und wenn der Abt festgestellt hat, dass es wirklich so ist,


Auch in diesem Kapitel kommt dem Abt besondere Verantwortung zu.
Nicht der Mönch durfte entscheiden, dass er nicht rechtzeitig kommen kann, sondern der Abt.