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Die Benediktsregel

RB 52,3

Benediktsregel
52. Kapitel 
3. So wird ein Bruder, der noch für sich allein beten möchte, nicht durch die Rücksichtslosigkeit eines anderen daran gehindert.


Das geistliche Leben soll für einen Mönch nicht nur während der vorgeschriebenen Gebetszeit stattfinden.
Vielmehr fordert Benedikt auch das persönliche, stille Gebet.
Darum geht es hier - und dieser stille Beter darf nicht gestört werden.