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Die Benediktsregel

RB 58,1

Benediktsregel
58. Kapitel  
1. Kommt einer neu und will das klösterliche Leben beginnen, werde ihm der Eintritt nicht leicht gewährt,



Das 58. Kapitel beschäftigt sich mit der Ordnung der Aufnahme von Brüdern.
Den 1. Vers versieht Benedikt mit einer gewissen Zurückhaltung - nicht sofort und euphorisch soll der neue Bruder aufgenommen werden.
Vielmehr stellt er in den folgenden Versen dar, wie dieser auf seinen Wunsch, ein "klösterliches Leben" zu führen, geprüft werden soll.