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Die Benediktsregel

RB 65,19

Benediktsregel
65. Kapitel  
19. Bessert er sich nicht, treffe ihn die von der Regel vorgesehene Strafe.


Wie bei den vorherigen Strafen und im Strafkapitel verwendet Benedikt dieselbe Formulierung für Konsequenzen:
Auf wiederholtes Fehlverhalten folgt Strafe, die in der Regel festgesetzt ist.